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Rechtsanwältin

Anne RUCKSTUHL LIBLIN

Nachdem sie beim Bezirksgericht Greyerz in Bulle, Freiburg, als Gerichtsschreiberin-Praktikantin gearbeitet und ihr Anwaltspraktikum in einer Kanzlei im Kanton Bern absolviert hatte, erhielt sie anfangs 2021 das Anwaltspatent.

Seitdem vertritt sie sowohl natürliche als auch juristische Personen in den verschiedenen Bereichen des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts vor den Gerichten zahlreicher Schweizer Kantone, insbesondere in den Kantonen Waadt, Bern und Freiburg. Sie setzt sich voll und ganz für ihre Mandanten ein, sei es, um eine Lösung zu finden oder eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Rechtsanwältin Anne Ruckstuhl Liblin ist Mitglied der Vereinigung „Avocates à la barre“ (ALBA) und möchte sich für die Werte der Gleichberechtigung und des Respekts gegenüber Frauen einsetzen, sei es im Anwaltsberuf als auch im täglichen Leben.

Sie praktiziert hauptsächlich auf Französisch, aber auch auf Deutsch und Englisch. Auch im Bereich des Zivilrechts und insbesondere des Arbeitsrechts vertritt sie die Interessen der Mandanten unserer Kanzlei sowie in folgenden Rechtsgebieten:

Rechtsanwältin Anne Ruckstuhl Liblin praktiziert Recht auf Französisch, spricht aber mit ihren Mandanten auch Deutsch und Englisch.

Als Liebhaberin des Zivilrechts und insbesondere des Arbeitsrechts vertritt sie hauptsächlich die Interessen der Mandanten unserer Kanzlei in folgenden Bereichen:

  • Ehe- und Scheidungsrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

  • Arbeitsrecht

  • Vertragsrecht

  • Strafrecht und Straßenverkehrsrecht

  • Opferhilfe

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